Discussion:
Wem gehört eigendlich der DSL/ISDN Splitter ?
(zu alt für eine Antwort)
Werner Rieder
2004-11-11 21:58:47 UTC
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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=8060&item=6719977091&rd=1

Der wird doch von der T-Com gestellt,
und ist deren Eigentum.
Bei einer Kündigung müßte ihn man doch
(theoretisch) zurückgeben.

Oder täusche ich mich da?

Habe meinen schon 4 Jahre, daher weiß ich das nicht mehr ;-)

Gruß Werner
Michael Dornieden
2004-11-11 23:19:09 UTC
Permalink
Post by Werner Rieder
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=8060&item=6719977091&rd=1
Der wird doch von der T-Com gestellt,
und ist deren Eigentum.
Bei einer Kündigung müßte ihn man doch
(theoretisch) zurückgeben.
Richtig!
Post by Werner Rieder
Oder täusche ich mich da?
Nein!


Zum Link:
Manche Leute verwechseln halt "Besitz" mit "Eigentum"...
Ich habe mal spasseshalber einen Anbieter daraufhin angeschrieben-
er hat den Artikel daraufhin aus der Auktion genommen ;-)
Das gleiche gilt auch für den NTBA...
Beim Anbieter Telebel gibt´s sogar ne Rechnung, wenn Du den
Splitter/NTBA nicht zurückgibst. Vielleicht haben die nicht
genug davon... ;-)


Grüße,

Michael
Bernd Eckenfels
2004-11-11 23:53:42 UTC
Permalink
Beim Anbieter Telebel gibt?s sogar ne Rechnung, wenn Du den
Splitter/NTBA nicht zurückgibst. Vielleicht haben die nicht
genug davon... ;-)
Und bei der Telekom sind sie froh wenn sie sie nicht mitnehmen muessen.

Sagte ich schon dass ich Telekom Techniker für sehr Firmenkundenfreundlich
halte? :)

Gruss
Bernd
Wolfgang Maron
2004-11-12 06:12:06 UTC
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Wenn ich mich recht erinnere, hat die Telekom DSL-Modem/Splitter dem Kunden
später geschenkt. Man sollte sich mal im T-Punkt erkundigen.

Wolfgang
Stefan Braunstein
2004-11-12 07:34:55 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Maron
Wenn ich mich recht erinnere, hat die Telekom DSL-Modem/Splitter dem Kunden
später geschenkt.
Erteres ja. Aber nur, damit sie keinen Support mehr leisten müssen, wenn er
mal kaputt geht.
--
Stefan Braunstein
- no e-mails -
Michael Landenberger
2004-11-12 08:15:47 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Maron
Wenn ich mich recht erinnere, hat die Telekom DSL-Modem/Splitter dem Kunden
später geschenkt. Man sollte sich mal im T-Punkt erkundigen.
Das Modem bekam man geschenkt, den Splitter nicht (der Splitter gehört auch
im Gegensatz zum Modem nach wie vor zum Lieferumfang eines
T-DSL-Anschlusses). T-Com gab auf das geschenkte Modem sogar 2 Jahre
Garantie.

Allerdings ist es so, dass T-Com gebrauchte Komponenten häufig nicht mehr
zurückhaben will, weil die Rücknahme mehr Aufwand verursacht als sie Kosten
spart. Trotzdem halte ich es für keine gute Idee, Splitter und anderes
T-Com-Eigentum einfach zu verscherbeln.

Gruß

Michael
Thomas Heier
2004-11-12 09:31:29 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Wolfgang Maron
Wenn ich mich recht erinnere, hat die Telekom DSL-Modem/Splitter dem Kunden
später geschenkt. Man sollte sich mal im T-Punkt erkundigen.
Das Modem bekam man geschenkt, den Splitter nicht (der Splitter gehört auch
im Gegensatz zum Modem nach wie vor zum Lieferumfang eines
T-DSL-Anschlusses). T-Com gab auf das geschenkte Modem sogar 2 Jahre
Garantie.
"Geschenkt" kommt der Sache umgangssprachlich sehr nahe, ist aber nicht
ganz korrekt. Die Telekom wurde von der Regulerungsbehörde gezwungen,
eine Lösung zu finden (irgendwelche Probleme mit Mitbewerbern und/oder
Preis von DSL).

Diese Lösung sa so aus, das die Modems, die vor einem bestimmten Termin
ausgegeben wurden den Kunden "übereignet" wurden (nicht geschenkt!),
incl. Gewährleistung für einige Zeit.

Über den Unterschied "schenken" zu "übereignen" mag man sich in einer
besser geeigneten Gruppe auslassen.
--
Gruß aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem
Dorf (Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg).
DieterK
2004-11-12 10:18:54 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
spart. Trotzdem halte ich es für keine gute Idee, Splitter und anderes
T-Com-Eigentum einfach zu verscherbeln.
Noch blöder ist der Käufer dran, denn an gestohlenem Gut kann man de jure
kein Eigentum erwerben. Das heißt: Im Ernstfall ist man Geld und Splitter
los.
Alex. Becker
2004-11-12 19:02:21 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
zurückhaben will, weil die Rücknahme mehr Aufwand verursacht als sie Kosten
spart. Trotzdem halte ich es für keine gute Idee, Splitter und anderes
T-Com-Eigentum einfach zu verscherbeln.
Genau. Hab mich also doch nicht verlesen.
--
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"Never argue with an idiot. He brings you down to his level, then
beats you with experience..."
Uwe Naumann
2004-11-12 08:45:26 UTC
Permalink
Post by Bernd Eckenfels
Beim Anbieter Telebel gibt?s sogar ne Rechnung, wenn Du den
Splitter/NTBA nicht zurückgibst. Vielleicht haben die nicht
genug davon... ;-)
Und bei der Telekom sind sie froh wenn sie sie nicht mitnehmen muessen.
Sagte ich schon dass ich Telekom Techniker für sehr Firmenkundenfreundlich
halte? :)
Wir hatten/haben in der Firma ein relativ großes WAN zwischen den
Standorten (ca. 100 Anschlüsse), welches mehrfach umgestrickt worden ist.
Jedes Mal gabs neue NTBAs an die Wand. Irgendwann waren die
Telekom-Techniker wenigstens so freundlich die nicht mehr genutzten NTBA
abzuschrauben, weil einfach kein Platz mehr an der Wand/in den
LAN-Schränken war. Zurück wollte die aber keiner. Irgendwann haben wir
einem der Techniker einfach mal ein paar Kisten voll ins Auto gestellt.
Hat ihm zwar nicht so recht gefallen, aber wir haben ja auch nicht
unendlich Lagerkapazitäten...
--
Gruss Uwe

--------- cut here with a very sharp knife ---------
Uwe Naumann eMail: uwe[at]vieledinge[dot]de
Web: http://www.vieledinge.de http://www.swllog.de
Christian Gramsch
2004-11-12 11:21:56 UTC
Permalink
Post by Werner Rieder
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=8060&item=6719977
091&rd=1
Der wird doch von der T-Com gestellt,
und ist deren Eigentum.
Bei einer Kündigung müßte ihn man doch
(theoretisch) zurückgeben.
Oder täusche ich mich da?
Ich hatte mal ISDN+DSL über Arcor, irgendwann war ich den Laden leid und
habe alles wieder gekündigt. Die wollten nichts zurück haben, habe dann
auch NTBA, Splitter und DSL-Modem über Ebay verkauft...Ärger gab's
deswegen keinen. Ob das ganze rechtlich einwandfrei war weiß ich
nicht...aber wo kein Kläger da kein Richter...

GRTZ Christian
Ralf Zilian
2004-11-12 16:17:06 UTC
Permalink
[2] Die wollten nichts zurück haben, habe dann
auch NTBA, Splitter und DSL-Modem über Ebay verkauft...Ärger gab's
deswegen keinen. Ob das ganze rechtlich einwandfrei war weiß ich
nicht...aber wo kein Kläger da kein Richter...
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯ -> [1]
Das [1] hast Du da [2] beantwortet, das war eine stillschweigende Übereignung.

Ralf
--
Wer einen Computer hat, hat Probleme.
Wer keinen Computer hat, hat keine Probleme.
*Bitte* *nur* *in* *die* *Newsgroup* *antworten*. Die i-mehl funzt.
Alle Mails die größer 48 kByte sind werden automatisch gelöscht.
Eric Wick
2004-11-13 08:52:40 UTC
Permalink
Post by Christian Gramsch
deswegen keinen. Ob das ganze rechtlich einwandfrei war weiß ich
nicht...aber wo kein Kläger da kein Richter...
Ärger gibts in dem Moment wo man auszieht und der Folgemieter den
kompletten Anschluss übernimmt. Die Mietsachen beginnen bei der TAE Dose
und enden beim Splitter. Beim Modem gibts beides, noch Mietsache oder
Eigentum des Nutzers.

Beim nächsten Umzug verkaufe ich die Lichtschalter und Steckdosen bei
Ebay....

Bye Eric
--
Spam alike mails will be pre-filtered
Mike Hansen
2004-12-05 16:15:50 UTC
Permalink
Post by Eric Wick
Ärger gibts in dem Moment wo man auszieht und der Folgemieter den
kompletten Anschluss übernimmt. Die Mietsachen beginnen bei der TAE Dose
und enden beim Splitter. Beim Modem gibts beides, noch Mietsache oder
Eigentum des Nutzers.
Beim nächsten Umzug verkaufe ich die Lichtschalter und Steckdosen bei
Ebay....
Sorry, das hinkt ja nun gewaltig.
Seit wann übernimmt ein Nachmieter _meinen_ Telefonanschluß?
Die TAE-Dose ist sicherlich Bestandteil der "Grundausrüstung", ebenso
wie Lichtschalter und Steckdosen, aber alles, was danach kommt, hat mit
der Wohnung nichts, aber auch gar nichts, zu tun, sondern einzig und
allein mit _meinem_ Vertrag mit _meinem_ Zugangsanbieter.

Sowohl Splitter als auch NTBA (und teilweise auch das Modem) sind
Bestandteil des Zugangsvertrages und nicht der Wohnung! Schon allein
deshalb bleibt das nicht dort, sondern wird entweder mitgenommen oder
zurückgegeben (sofern der Anbieter es denn überhaupt zurück haben will).
In dieser Wohnung hier war auch nur die TAE-Dose, der Vormieter war bei
einem anderen Anbieter. Also _meinen_ vorhandenen Vertrag und das zu
_diesem_ Vertrag gehörende $Zeugs mitgenommen und hier wieder
installiert. (Und noch zwei Wochen drauf gewartet, daß endlich mal
jemand kommt und im Keller zwei Drähte umklemmt...)

btw: Mein altes DSL-Modem war auch noch eins aus vor-UR2-Zeiten.
Den lahmen Durchsatz schob ich auf meinen damals noch betagten Rechner -
bis es kurz nach der Übereignung kaputt ging, ich ein aktuelles Modell
bekam. Und sieh mal einer guck, selbst mit meinem alten Rechner-Möhrchen
hatte ich auf einmal den maximalen Durchsatz. Murphy kann es auch gut
mit einem meinen. :-)

ciao
Mike

Alex. Becker
2004-11-12 19:02:18 UTC
Permalink
Post by Werner Rieder
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=8060&item=6719977091&rd=1
Der wird doch von der T-Com gestellt,
und ist deren Eigentum.
Bei einer Kündigung müßte ihn man doch
(theoretisch) zurückgeben.
Ich hab mal gehoert, dass es fuer die Telekom billiger ist, wenn die
Kunden die Dinger "einfach vergessen abzugeben". Aber eigentlich
mietest du die Teile ja nur.
--
Reply to Newsgroup only.
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"Never argue with an idiot. He brings you down to his level, then
beats you with experience..."
Heiko Maliers
2004-11-13 09:24:36 UTC
Permalink
Post by Werner Rieder
Der wird doch von der T-Com gestellt,
und ist deren Eigentum.
Richtig.
Post by Werner Rieder
Bei einer Kündigung müßte ihn man doch
(theoretisch) zurückgeben.
Nein, er ist Bestandteil des Anschlusses und verbleibt an diesem. Wenn T-Com
etwas zurückhaben möchte, dann wird der Kunde dazu aufgefordert oder es wird
vor Ort abgeholt. Auf einen Splitter wird das aber nicht zutreffen.

Gruß, Heiko
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